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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 11 KR 4261/11

Gesetze: SGB V § 28

Leitsatz

Leitsatz:

Einem Therapeuten, der zwar über eine Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz verfügt, nicht aber über eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz, fehlt die generelle Qualifikation zur Ausübung der Heilkunde im Bereich der Psychotherapie. Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben deshalb keinen Anspruch auf Übernahme von Kosten der Behandlung bei einem solchen Therapeuten (vgl ).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EAAAE-15369

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 06.07.2012 - L 11 KR 4261/11

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