Keine regelmäßige Arbeitsstätte des Leiharbeitnehmers beim Auftraggeber des Arbeitgebers
Leitsatz
1. Die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers ist keine „regelmäßige” Arbeitsstätte eines Leiharbeiters. Die
Entfernungspauschale kommt danach auch dann nicht zur Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Kunden des Arbeitgebers längerfristig
eingesetzt ist.
2. Leiharbeitnehmer können sich nicht darauf einrichten, an einem bestimmten Tätigkeitsmittelpunkt dauerhaft tätig zu sein,
da dies letztlich von der konkreten Ausgestaltung und Dauer der jeweiligen vertraglichen Beziehung zwischen dem Arbeitgeber
und dessen Kunden abhängig ist.
3. Eine auswärtige Tätigkeitsstätte wird nicht durch bloßen Zeitablauf zur „regelmäßigen” Arbeitsstätte.
4. Auf die Frage, ob der Arbeitnehmer die Wegekosten minimieren kann oder nicht, kommt es für die „Regelmäßigkeit” der Arbeitsstätte
nicht an.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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