Selbstständige Nutzbarkeit von im Rahmen der Produktion von Betonfertigteilen eingesetzten sog. Unterlagbrettern
Bei einer Betriebsaufspaltung ist die Verwendung im Betriebsunternehmen maßgeblich
Leitsatz
1. Sog. Unterlagbretter, deren Anschaffungskosten weniger als 800 DM betragen haben und die im Rahmen der Produktion von Betonelementen
die auf ihnen entstehenden Betonelemente als Untersatz durch den Fertigungsvorgang begleiten, sind als selbstständig nutzbare
geringwertige Wirtschaftsgüter nicht nach dem InvZulG 1991 begünstigt.
2. Ein Wirtschaftsgut kann nicht gleichzeitig Teil einer Nutzungseinheit sein und für sich allein bestehen.
3. Besitzunternehmen und Betriebsunternehmen sind für Zwecke der Investitionszulage als wirtschaftliche Einheit zu betrachten.
Für die Frage der selbstständigen Nutzbarkeit von Wirtschaftsgütern ist daher im Falle einer Betriebsaufspaltung auf ihren
Einsatz im Betriebsunternehmen abzustellen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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