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Lohnsteuer | Fahrtkosten eines Leiharbeitnehmers
Zur Abgeltung der Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von 0,30 € anzusetzen. Demgegenüber unterliegen sonstige beruflich veranlasste Fahrtkosten keinerlei Abzugsbeschränkungen, so dass nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG ein pauschaler Kilometersatz von 0,30 € je Fahrtkilometer angesetzt werden kann. [i]Schneider, NWB 21/2012 S. 1732Mit Urteil vom hat das FG Düsseldorf klargestellt, dass ein Leiharbeitnehmer, der vom Verleiher für die gesamte Dauer des Dienstverhältnisses bei einem mit dem Verleiher verbundenen Unternehmen (Entleiher) eingesetzt wird, eine regelmäßige Arbeitsstätte beim Entleiher...