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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 3457/10

Gesetze: SGB VIII § 35a; SGB XII § 54

Leitsatz

Leitsatz:

Im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB 8 dürfen medizinische Rehabilitationsmaßnahmen nur von solchen Leistungserbringern erbracht werden, die auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Leistungserbringung zugelassen sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAE-14861

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.06.2012 - L 11 KR 3457/10

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