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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 2 K 1131/10 EFG 2012 S. 1884 Nr. 19

Gesetze: UStG § 3a Abs. 2 Nr. 1

Verpflegungsleistungen sind als Nebenleistungen zur Unterbringung im Inland nicht steuerbar

Leitsatz

Verpflegungsleistungen stellen Nebenleistungen zur Unterbringung im Hotel im Ausland dar und sind daher nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG am Belegenheitsort der betreffenden Hotels steuerbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 8 Nr. 16
DStRE 2013 S. 613 Nr. 10
EFG 2012 S. 1884 Nr. 19
KÖSDI 2012 S. 18125 Nr. 11
TAAAE-14703

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 22.11.2011 - 2 K 1131/10

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