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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 1 V 152/12 A(U)

Gesetze: InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2, InsO § 38, InsO § 55 Abs. 4, InsO § 174, UStG § 18 Abs. 1, AO § 168, FGO § 69

Umsatzsteuer-Voranmeldungen im vorläufigen Insolvenzverfahren

Leitsatz

  1. Steuerfestsetzungen aufgrund von Umsatzsteuer-Voranmeldungen des Insolvenzschuldners, die im vorläufigen Insolvenzverfahren mit Billigung des sog. schwachen Insolvenzverwalters eingereicht werden, werden durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gegenstandslos.

  2. Eine erneute Festsetzung als sonstige Masseverbindlichkeit i.S.d. § 55 Abs. 4 InsO gegenüber dem Insolvenzverwalter ist daher ohne Rechtsgrundlage.

  3. Eine solche Festsetzung kann nicht in ein Leistungsgebot gegenüber dem Insolvenzverwalter zur Durchsetzung der während des vorläufigen Insolvenzverfahrens entstandenen Umsatzsteuerverbindlichkeiten als Masseforderungen umgedeutet werden.

  4. Es ist bislang ungeklärt, wie aufschiebend bedingte Masseverbindlichkeiten i.S.d. § 55 Abs. 4 InsO gegenüber dem Insolvenzverwalter durchzusetzen sind.

Fundstelle(n):
ZIP 2012 S. 688 Nr. 14
NAAAE-14689

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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 21.03.2012 - 1 V 152/12 A(U)

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