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IWB 15/2012 S. 539

China | Abzugsfähigkeit von Werbe- und Marketingkosten

[i]Kosten bis zu 30 % der Verkaufserlöse des laufenden Steuerjahres abzugsfähigDas chinesische Finanzministerium und die zentralstaatliche Steuerbehörde, das SAT, haben mit einem gemeinsamen Schreiben am die Abzugsfähigkeit von Werbe- und Marketingkosten neu geregelt. Für den Zeitraum vom bis zum sind diese Kosten in Verbindung mit Herstellung und Verkauf von Kosmetik- und Pharmaprodukten sowie nichtalkoholischen Getränken bis zu 30 % der Verkaufserlöse des laufenden Steuerjahres abzugsfähig. Der übersteigende Betrag kann in die Folgejahre übertragen werden.

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