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FG Sachsen-Anhalt 12.12.2011 1 K 1071/06, BBK 15/2012 S. 682

Bilanzierung | Netzwerkkabel als eigenständige bewegliche Wirtschaftsgüter

Der Einbau von Netzwerkkabeln in den Kabelschächten eines bestehenden Bürogebäudes führt nicht zu sofort abziehbarem Instandhaltungsaufwand, sondern zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten für eigenständige bewegliche Wirtschaftsgüter. Die Kabel sind keine wesentlichen Gebäudebestandteile, sondern können jederzeit wieder ausgebaut und anderweitig verwendet werden.

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