Doppelbesteuerung deutsch-französischer Erbschaft im Jahr 2000
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Doppelbesteuerung deutsch-französischer Erbschaft im Jahr 2000: liegt ein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht oder das Grundgesetz vor, wenn französische Erbschaftsteuer, die auf Kapitalvermögen in Frankreich entrichtet wurde, weder angerechnet noch als Nachlassverbindlichkeit zum Abzug gebracht werden kann? - Verletzt die fehlende Anrechnungsmöglichkeit Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG oder Art. 3 GG?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
NAAAE-14167