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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 11 KR 1687/12 B

Leitsatz

Leitsatz:

Im sozialgerichtlichen Verfahren ist eine Untätigkeitsbeschwerde nicht statthaft.

Fundstelle(n):
MAAAE-13943

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 30.04.2012 - L 11 KR 1687/12 B

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