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Einkommen-/Lohnsteuer | „Wohnen am Beschäftigungsort” bei 141 km vom Arbeitsplatz entfernter Zweitwohnung
Eine Wohnung dient dem Wohnen am Beschäftigungsort, wenn sie dem Arbeitnehmer ungeachtet von Gemeinde- oder Landesgrenzen ermöglicht, seine Arbeitsstätte täglich aufzusuchen. Die Entscheidung darüber, ob eine solche Wohnung so gelegen ist, dass der Arbeitnehmer in zumutbarer Weise täglich von dort seine Arbeitsstätte aufsuchen kann, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung durch das FG (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 7 EStG; § 255 Abs. 2, 3 HGB).
Eine doppelte Haushaltsführung setzt u. a. ein „Wohnen am Beschäftigungsort” voraus. Dabei kommt es nicht etwa auf eine bestimmte Maximalentfernung zwischen dieser Wohnung und dem Arbeitsplatz an. Ein Wohnen am Beschäftigungsort ist immer dann gegeben, wenn die aus beruflichen Gründen genommene Z...