Kindergeld: Gegenseitiger Anspruchsausschluss in zwei EU-Staaten - Anwendung der gemeinschaftsrechtlichen Konkurrenzvorschriften
bei freiwillig versichertem Selbständigen
Leitsatz
Auf einen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen und freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten
Selbständigen, dessen Kinder bei der Mutter in Österreich leben, finden die gemeinschaftsrechtlichen Konkurrenzvorschriften
für Ansprüche auf Familienleistungen keine Anwendung.
Werden durch die gesetzlichen Vorschriften von 2 EU-Staaten die grundsätzlich bestehenden Ansprüche auf Familienleistungen
jeweils unter Verweis auf die im anderen Mitgliedstaat bestehenden Ansprüche ausgeschlossen, ist die Begrenzung deutschen
Kindergeldanspruchs auf die Hälfte in analoger Anwendung des Art. 7 Abs. 1 der VO (EWG) 574/72 nicht zu beanstanden.
Hängt die Höhe des Kindergeldanspruchs von der höchstrichterlich weitgehend noch ungeklärten Anspruchskonkurrenz von Kindergeldansprüchen
zwischen EU-Staaten ab, kann nur in Ausnahmefällen eine leichtfertige Steuerverkürzung anzunehmen sein.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): IStR 2010 S. 7 Nr. 13 PAAAE-13699
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 10.11.2009 - 10 K 4210/08 Kg
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