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Track 09 | Investitionsdarlehen: Schuldzinsenabzug bei Auszahlung auf ein Kontokorrentkonto
Der BFH hat aktuell zu der Frage Stellung genommen, wann Schuldzinsen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens vorliegen. Der BFH hat klargestellt, dass entgegen der Verwaltungsauffassung Schuldzinsen grds. auch dann unbegrenzt abgezogen werden können, wenn die Aufwendungen über ein Kontokorrentkonto finanziert werden und dadurch auf diesem ein negativer Saldo entsteht oder sich erhöht.
Von der Praxis bereits lange erwartet, wurde die aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Schuldzinsenabzug bei einem Investitionsdarlehen, das auf ein Kontokorrentkonto ausgezahlt wird.
Der Abzug von Schuldzinsen als Betriebsausgaben wird durch § 4 Abs. 4a EStG eingeschränkt. Und zwar dann, wenn ein Unternehmer mehr aus dem Betriebsvermögen entnimmt, als dem Betrieb zuvor durch Einlagen und Gewinne zugeführt worden ist. In diesem Fall spricht man von Überentnahmen. Ausgenommen von der Abzugsbeschränkung sind die Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Also für Investitionsdarlehen. Der IV. Senat des BFH musste jetzt entscheide...