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Track 05 | Investitionsabzugsbetrag: Direktverbrauch bei Fotovoltaikanlagen ist unschädlich
Ein Investitionsabzugsbetrag kann nach der geänderten Auffassung der Finanzverwaltung für die Anschaffung einer Fotovoltaikanlage auch dann gebildet werden, wenn der Direktverbrauch des Stroms mehr als 10 % ausmacht. Es kommt nach einer erfreulichen Verfügung der OFD Niedersachsen maßgeblich auf die unmittelbare Verwendung des Wirtschaftsguts an, für das ein Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden soll.
Gute Nachricht für alle, die eine Fotovoltaikanlage anschaffen wollen: Die Finanzverwaltung hat ihre Meinung zu Gunsten der Steuerzahler geändert. Und zwar, was die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags angeht.
Eine der Grundvoraussetzungen für die gewinnmindernde Bildung eines Abzugsbetrags lautet: Das begünstigte Wirtschaftsgut muss im Jahr der Anschaffung und in dem folgenden Wirtschaftsjahr voraussichtlich ausschließlich im Betrieb des Steuerpflichtigen genutzt werden. Oder zumindest fast ausschließlich, sprich zu 90 %.
Eine private Nutzung von mehr als 10 % ist somit schädlich, sowohl für die Bildung von Investitionsabzugsbeträgen als auch im Hinblick auf die Berücksichtigung von Sonderabschreibungen. Dabei stellt sich die Fra...