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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 12 R 772/10

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die Beklagte als Versorgungsträger für das Zusatzversorgungssystem der Anlage 1 Nr. 1 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) verpflichtet ist, weitere Beschäftigungszeiten des Klägers vom 1. Dezember 1970 bis 31. Januar 1983 als Zeiten der Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) sowie die entsprechenden Arbeitsentgelte festzustellen.

Fundstelle(n):
YAAAE-13242

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 15.05.2012 - L 12 R 772/10

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