Abgrenzung freiberufliche Tätigkeit zum Gewerbebetrieb - Vergleichbarkeit der Ausbildung
Leitsatz
Eine dem Ingenieurberuf ähnliche Tätigkeit liegt vor, sofern sie in Ausbildung und berufliche Tätigkeit im wesentlichen Punkten
mit dem Katalogberuf vergleichbar ist.
Im Rahmen der Vergleichbarkeit der Katalogberufe des § 18 EStG kann das für ein Ingenieurstudium erforderliche Grundlagenwissen
in Mathematik nicht durch besondere Kenntnisse in anderen Bereichen ersetzt werden.
Fundstelle(n): BB 2012 S. 1890 Nr. 31 DStR 2013 S. 6 Nr. 18 DStRE 2013 S. 716 Nr. 12 EFG 2012 S. 1773 Nr. 18 Ubg 2013 S. 461 Nr. 7 SAAAE-13124
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 10.05.2012 - 8 K 2576/10
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