Verschuldete Versäumung der Einspruchsfrist nach Zustellung des Steuerbescheids per Postzustellungsurkunde
Leitsatz
Verfasst der Bevollmächtigte zwar das Einspruchsschreiben rechtzeitig vor Ablauf der Einspruchsfrist, sorgt er aber nicht
mehr für den rechtzeitigen Zugang des Einspruchs bei Finanzamt, kann er sich nicht darauf berufen, die Berechnung der Einspruchsfrist
sei von einer ansonsten zuverlässigen Bürohilfskraft unrichtig auf der Grundlage der 3-Tagesfiktion erfolgt, obwohl der Bescheid
durch Übergabe förmlich früher zugestellt worden ist. Ein solches Verschulden des Bevollmächtigten, in jedem Fall für einen
rechtzeitigen Zugang des Einspruchsschreibens zu sorgen, hat sich der Steuerpflichtige zurechnen zu lassen.
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