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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 6 K 2749/11 K,G,U,F

Gesetze: AO § 146 Abs. 1 Satz 2, AO § 158, AO § 162 Abs. 2 Satz 2

Schätzung bei nicht ordnungsgemäßer Kassenführung - Bemessung mit prozentualem Zuschlag zum erklärten Umsatz

Leitsatz

Werden bei einem Speiserestaurant mit einem hohen Anteil an Bareinnahmen und täglichen Kassenbeständen von z. T. mehr als 30.000,00 EUR weder ein Kassenbuch geführt oder ordnungsgemäße Kassentagesberichte erstellt noch Inventuren durchgeführt, rechtfertigen diese formellen Buchführungsmängel - auch unabhängig von dem Ergebnis einer Nachkalkulation - eine Hinzuschätzung von 8 % des erklärten Umsatzes.

Fundstelle(n):
CAAAE-12837

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 26.03.2012 - 6 K 2749/11 K,G,U,F

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