Mineralöl- und Energiesteuervergütung für Flugbenzin
Leitsatz
Für die Vergütung von Mineralölsteuer und Energiesteuer auf Flugturbinenkraftstoff darf nach dem höherrangigen Gemeinschaftsrecht
nicht darauf abgestellt werden kann, ob der Anbieter von entgeltlichen Luftfahrt-Dienstleistungen ein zugelassenes Luftfahrtunternehmen
betreibt (vgl. EuGH-Rspr.).
Der Ausschluss der Mineralölsteuerbefreiung für Prüfungsflüge, die sowohl der Vorbereitung von Flügen zu kommerziellen als
auch zu privaten nichtgewerblichen Zwecken dienen können, widerspricht nicht dem Gemeinschaftsrecht.
Die Energiesteuer für Prüfungsflüge ist vergütungsfähig.
Fundstelle(n): UAAAE-12831
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 02.05.2012 - 4 K 3189/08 VM, VE
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.