Keine Vertagung bei eingeräumter Akteneinsicht am Tag der Verhandlung
Leitsatz
Anlass zur Vertagung einer mündlichen Verhandlung besteht nicht, wenn ein Prozessbevollmächtigter, dem bereits Akteneinsicht
gewährt worden war und der mehrere Wochen vor dem anstehenden Termin informiert wird, dass Gerichtsakten des LG und OLG beigezogen
worden sind, erst zwei Tage vor dem anstehenden Termin Akteneinsicht in die beigezogenen Akten beantragt, die ihm am Terminstag
vor der Verhandlung eingeräumt wird, vom Prozessbevollmächtige jedoch nicht wahrgenommen wird. Eine Verletzung rechtlichen
Gehörs liegt darin nicht.
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 1576 Nr. 16 KAAAE-12830
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FG Münster, Urteil v. 02.02.2012 - 3 K 1291/09 Erb
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