Kosten der Unterbringung in einer Senioreneinrichtung als außergewöhnliche Belastung?
Leitsatz
Der als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähigen Betrag für Unterkunft und Verpflegung in einer Senioreneinrichtung
aufgrund krankheitsbedingter Pflegebedürftigkeit ist auf den Betrag zu begrenzen, der auch bei Abschluss eines Pflege-Wohnvertrages
nach Maßgabe des SGB XI dafür anfällt (lt Auskunft der AOK: Bei Pflegestufe III 26,20 EUR bis 50,43 EUR/Tag; Durchschnitt
38,47 EUR/Tag).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 6 Nr. 5 DStRE 2013 S. 275 Nr. 5 EFG 2012 S. 1347 Nr. 14 StBW 2012 S. 629 Nr. 14 WAAAE-12450
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 21.02.2012 - 10 K 2504/10 E
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