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FG Köln Urteil v. - 12 K 3259/09

Gesetze: EStG § 15

Einkommensteuer:

Ankauf von Edelholz kein Gewerbebetrieb

Leitsatz

Der zweimalige Ankauf von in 6, 11 bzw. 16 Jahren zu liefernden Rundholz (Teak bzw. Robinie) ist infolge der Spekulation auf steigende Edleholzpreise eine Kapitalanlage und begründet noch keinen Gewerbebetrieb "Holzhandel".

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 6 Nr. 44
DStRE 2013 S. 13 Nr. 1
Ubg 2013 S. 118 Nr. 2
JAAAE-12061

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FG Köln, Urteil v. 01.03.2012 - 12 K 3259/09

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