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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 1270/09 EFG 2012 S. 1625 Nr. 17

Gesetze: § 9 Abs. 5 EStG i.V.m. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG

Aufwendungen für einen Telearbeitsplatz im Wohnbereich sind in vollem Umfang als Werbungskosten abzugsfähig

Leitsatz

Die Aufwendungen für einen in der selbstgenutzten Wohnung belegenen Raum unterliegen nicht dem Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG, wenn der Arbeitnehmer auf Grund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber gehalten ist, an mehreren Arbeitstagen pro Woche seine Arbeitsleistung an einem im häuslichen Bereich belegenen Telearbeitsplatz zu erbringen.

Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 6 Nr. 42
DStRE 2012 S. 1437 Nr. 23
EFG 2012 S. 1625 Nr. 17
KSR direkt 2012 S. 12 Nr. 8
KÖSDI 2012 S. 18010 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 28/2012 S. 2284
StBW 2012 S. 582 Nr. 13
KAAAE-11644

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 19.01.2012 - 4 K 1270/09

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