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Keine Rückstellung für Pensionsverpflichtungen
(1) Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen sind nicht zu bilden, wenn eine Inanspruchnahme am maßgeblichen Bilanzstichtag infolge eines Schuldbeitritts nicht (mehr) wahrscheinlich ist. (2) Ein Freistellungsanspruch wegen des Schuldbeitritts zu den Pensionsverpflichtungen ist in einem solchen Fall nicht zu aktivieren (gegen /05 NWB HAAAB-73354, BStBl 2005 I S. 1052; Bezug: § 5 Abs. 1, § 6a EStG; § 246 Abs. 2 Satz 1, § 249 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 HGB).
(1) Durch einen Schuldbeitritt werden der ursprüngliche Schuldner und der Schuldbeitretende Gesamtschuldner. Im Urteilsfall vereinbarte eine KG im Jahr 2002 mit einer konzernverbundenen GmbH einen entgeltlichen Schuldbeitritt der GmbH zu den bestehenden Pensionsverpflichtungen ...