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StuB 12/2012 S. 496

Drängen des Arbeitgebers auf Kassenwahl ist unzulässig

Der Arbeitgeber darf Mitarbeitern nicht die Wahl einer bestimmten Krankenkasse nahe legen oder gar vorschreiben. Beeinflusst er die Wahl der Krankenversicherung oder übt er dazu Druck aus, begeht er einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht. Daher hatte die Klage eines Wettbewerbsverbands Erfolg, der gegen einen Krankenhausbetreiber vorgegangen war, weil einer neuen Krankenschwester von diesem bereits im Vorstellungsgespräch als Einstellungsvoraussetzung der Wechsel zu einer bestimmten Krankenkasse genannt worden war. Der Klinik wurde unter Androhung von Ordnungsmitteln untersagt, diese Praxis fortzusetzen (OLG Brandenburg, Hinweisbeschluss vom - 6 U 18/11).

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