Arbeitshilfe - Stand: 21.07.2015

Einwendungsausschluss nach § 166 AO auch bei unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehendem Steuerbescheid

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Hat der Geschäftsführer als Haftungsschuldner den gegenüber der GmbH als Steuerschuldnerin ergangenen Steuerbescheid auch dann als „unanfechtbar” im Sinne von § 166 AO gegen sich gelten zu lassen, wenn zwar die Rechtsbehelfsfrist abgelaufen ist, der Steuerbescheid aber unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
CAAAE-11343