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Haftungsrecht | Ersatz von Rechtsanwaltskosten nur bei Verhältnismäßigkeit der Anwaltsmandatierung
Ein durch einen Verkehrsunfall Geschädigter kann vom Ersatzpflichtigen die Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung der an seinem eigenen Fahrzeug entstandenen Schäden gegen seinen Kaskoversicherer nur dann geltend machen, wenn die Einschaltung eines Anwalts aus seiner Sicht und mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war. Diese Voraussetzung liegt nicht vor, wenn Anhaltspunkte dafür fehlen, dass der Kaskoversicherer seine Leistungspflicht in Abrede stellen wird. Im entschiedenen Fall handelte es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt, in dem der Kaskoversicherer weder mit der Schadensregulierung in Verzug geraten noch eine sonstige Pflichtverletzung begangen hatte. Der B...