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Einkommensteuer | „Projektgewinn” als Entgelt für Mitwirken an TV-Sendeformat
Nach dem ist ein dem Gewinner der Fernsehshow „Big Brother” ausgezahltes Preisgeld („Projektgewinn”) als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu besteuern, wenn die Auskehrung des Preisgelds nach Maßgabe und Durchführung des entgeltlichen (Teilnahme-)Vertrags als Gegenleistung für sein (aktives wie passives) Verhalten während des Aufenthalts im „Big-Brother-Haus” zu beurteilen ist.