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BFH 15.03.2012 III R 58/08, NWB 25/2012 S. 2043

Einkommensteuer | Au-Pair-Aufenthalte im Ausland als Ausbildung

Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses sind grds. nur dann als Berufsausbildung anzusehen, wenn sie von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden (Bestätigung der Rechtsprechung). Bei weniger als durchschnittlich zehn Wochenstunden können ausnahmsweise einzelne Monate als Berufsausbildung zu werten sein, wenn sie durch intensiven, die Grenze von zehn Wochenstunden deutlich überschreitenden Unterricht geprägt werden (z. B. Blockunterricht oder Lehrgänge). (2) Darüber hinaus können Auslandsaufenthalte im Einzelfall als Berufsausbildung anerkannt werden, wenn der Fremdsprachenunterricht zwar weniger als zehn Wochen...

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