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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 4 K 1692/11

Gesetze: ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3

Gutachterkosten für den Nachweis eines niedrigeren Verkehrswertes im Rahmen der Feststellung des Grundbesitzwertes als Nachlassverbindlichkeiten?

Leitsatz

Die Kosten für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts im Rahmen des Feststellungsverfahrens für den Grundbesitzwert sind bei der Besteuerung der Erbschaft nicht als Nachlasskosten i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG erwerbsmindernd zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 8 Nr. 48
DStRE 2013 S. 151 Nr. 3
ErbBstg 2012 S. 237 Nr. 10
ErbStB 2012 S. 238 Nr. 8
UVR 2012 S. 267 Nr. 9
Ubg 2013 S. 196 Nr. 3
UAAAE-11068

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 22.03.2012 - 4 K 1692/11

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