Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 11/2012 S. 456

Pflicht zum Hinweis auf gestaltungsabhängige Steuerrisiken auch bei beschränktem Dauermandat

Erstellt ein Steuerberater im Rahmen eines inhaltlich beschränkten Dauermandats u. a. fortlaufend Jahresabschlüsse und Körperschaftsteuererklärungen, ist er verpflichtet, seinen Mandanten bei erster Gelegenheit über vorgefundene gestaltungsabhängige Steuerrisiken (hier: verdeckte Gewinnausschüttungen, § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG) aufzuklären. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn er keinen ausdrücklichen Auftrag zur körperschaftsrechtlichen Gestaltungsberatung hatte. Im entschiedenen Fall hatte der beklagte Steuerberater gegenüber der Buchhalterin des Unternehmens lediglich geäußert, er wisse nicht, ob die problematische Höhe der Gesellschafterbezüge beim FA durchginge. Diese hatte den Hinweis ignoriert, was zu einem Steuernachteil von rund 117.000 € führte. Inwieweit der Steuerberater solche Hinweise haftungsvermei...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen