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Transfer von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG
Neue Gefährdung der Steuerneutralität?
Die für Personenunternehmen steuerneutralen Reorganisationsmöglichkeiten außerhalb des UmwStG sind u. a. in § 6 Abs. 5 EStG gesetzlich geregelt. Hiernach führt der Transfer von (Einzel-)Wirtschaftsgütern unter bestimmten Voraussetzungen nicht zur Aufdeckung und Versteuerung stiller Reserven. Diese Vorschrift wirft schon seit langem erhebliche Interpretationsprobleme auf, was nicht nur aufseiten der Stpfl. zu Rechtsunsicherheit führt. Das BMF hat infolgedessen in seinem Schreiben vom 8. 12. 2011 versucht, Zweifelsfragen zur Überführung und Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG zu beseitigen. Hierbei wurden nicht nur neue Unklarheiten geschaffen, sondern einige Gestaltungen sogar ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Tiede hat dazu jüngst in dieser Zeitschrift Stellung genommen . Nachfolgend sollen daher nun ausgewählte Fälle im Hinblick auf ihre Steuerneutralität näher beleuchtet werden.
Worin besteht die gesetzgeberische Intention des § 6 Abs. 5 EStG?
Was ist der Regelungsinhalt von § 6 Abs. 5 EStG?
Schafft das BMF-Schreiben für den Stpfl. Rechtssicherheit im Umgang mit § 6 Abs. 5 EStG?