Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 2299/10 EFG 2012 S. 1365 Nr. 14
Gesetze: EStG § 62 Abs. 1, Abs. 2 Nrn. 1 u. 2
NATO-Truppenstatut Art. X Abs. 1 u. 2
NATO-Truppenstatut-Zusatzabkommen Art. 13 Abs. 1
Kindergeld für ausländische Staatsangehörige
Leitsatz
Ausländische Staatsangehörige, die nicht über einen Aufenthaltstitel verfügen, können einen Anspruch auf Kindergeld haben,
wenn sie kraft gesetzlicher Regelung für ihren rechtmäßigen Aufenthalt vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind.
Voraussetzung ist, dass sie voraussichtlich auf Dauer in der Bundesrepublik Deutschland einer erlaubten Erwerbstätigkeit nachgehen,
in das Sozialversicherungssystem eingegliedert und einkommensteuerpflichtig sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 1365 Nr. 14 HAAAE-10206
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 09.08.2011 - 3 K 2299/10
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