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EuGH  - C-71/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EGRL 20/2002 Art 12, EGRL 20/2002 Art 13

Rechtsfrage

Hindern die Bestimmungen der RL 2002/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und Kommunikationsdienste (Genehmigungsrichtlinie) und insbesondere deren Art. 12 und/oder 13 die Mitgliedstaaten daran, den Betreibern mobiler Telekommunikationsdienste eine finanzielle Belastung aufzuerlegen, die

a) als eine Verbrauchsteuer bezeichnet und durch nationale Rechtsvorschriften eingeführt wird;

b) als Prozentsatz der Gebühren berechnet wird, die die Betreiber von Mobilfunknetzen von ihren Nutzern für die Dienstleistungen, die sie ihnen erbringen, verlangen, mit Ausnahme der durch Gesetz ausgenommenen Dienstleistungen;

c) den Betreibern von Mobilfunknetzen von ihren Nutzern auf individueller Basis gezahlt werden, wobei dieser Betrag in der Folge von allen Betreibern, die Mobilfunkdienstleistungen anbieten, an den Kontrollur tad-Dwana weitergeleitet wird und dieser Betrag nur von den Betreibern, nicht aber von anderen Unternehmen einschließlich solcher, die andere elektronische Kommunikationsnetze und -dienste anbieten, abzuführen ist?

Betreiber; Dienstleistung; Gebühr; Kommunikationsdienst; Mobilfunknetz; Verbrauchsteuer

Fundstelle(n):
LAAAE-10180

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Verfahrensverlauf | EuGH - C-71/12 - erledigt.

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