Lehrbuch Abgabenrecht für Zölle und Verbrauchsteuern
1. Aufl. 2012
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Abschnitt 3: Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht
1011Das Steuerstrafrecht umfasst alle Rechtsnormen, die straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Sanktionen wegen Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze androhen. Die Abgabenordnung regelt das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht in seinem achten Teil (§§ 369 ff. AO). Dieser untergliedert sich in vier Abschnitte:
Materielle Strafvorschriften (1. Abschnitt: §§ 369 bis 376 AO),
Materielle Bußgeldvorschriften (2. Abschnitt: §§ 377 bis 384 AO),
1012Da das europäische Recht keine Regelungen zu Straf- und Bußgeldvorschriften bzw. zum Straf- und Bußgeldverfahren enthält, ist der achte Teil der AO für Einfuhr- und Ausfuhrabgaben i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 3 ZollVG uneingeschränkt anwendbar.
1013Die Tatbestände des Steuerstrafrechts sind Blanketttatbestände. Dies bedeutet, dass sich erst im Zusammenspiel mit den Vorschriften des materiellen Steuerrechts ergibt, welches konkrete Verhalten strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. So erschließt sich beispielsweise im Rahmen der Steuerhinterziehung nach § 370 AO erst im Zusammenhang mit den Vorschriften des m...