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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 SO 5276/10

Leitsatz

Leitsatz:

Trotz des Bezuges von SGB II-Leistungen keine Anwendung von § 21 SGB XII auf § 35 SGB XII a.F. (jetzt § 27b SGB XII) im Rahmen einer Maßnahme nach § 67 SGB XII. Daher sind bei niedrigeren SGB II-Leistungen (aufgrund von Sanktionen) und damit einem niedrigeren Eigenanteil des Leistungsempfängers die insoweit nicht mehr abgedeckten Unterbringungskosten (zusätzlich) vom SGB XII-Leistungsträger zu übernehmen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAE-09863

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 18.04.2012 - L 2 SO 5276/10

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