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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 6 K 131/10 EFG 2012 S. 1442 Nr. 15

Gesetze: EStG § 5a (a. F.)

Einkommensteuer: Tonnagesteuer: Keine Mindestbetriebszeit; "Erstjahr" i. S. d. § 5a Abs. 3 a. F.

Leitsatz

Die Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG setzt keine bestimmte Mindestdauer für den Einsatz eines Handelsschiffes im internationalen Verkehr voraus. "Erstjahr" i. S. d. § 5a Abs. 3 (a. F.) ist das Jahr, in dem das Schiff erstmals überwiegend in einem inländischen Seeschiffsregister eingetragen ist und in dem das Schiff - tatsächlich - überwiegend zur Beförderung von Personen oder Gütern im internationalen Verkehr eingesetzt wird; allein der Abschluss eines Schiffsbauvertrags führt noch nicht zum Anlaufen der Antragfrist nach § 5a Abs. 3 (a. F.).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 6 Nr. 48
DStRE 2013 S. 133 Nr. 3
EFG 2012 S. 1442 Nr. 15
Ubg 2013 S. 189 Nr. 3
JAAAE-09755

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 27.02.2012 - 6 K 131/10

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