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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 150/10

Gesetze: ZK Art. 13 ZK Art. 14 ZK Art. 15 ZK Art. 29 ZK Art. 32 ZK Art. 78 AO § 193

Zollrecht: Prüfungsanordnung gegenüber Abnehmer des Einführers von Film-/Musikdatenträger zur Ermittlung von Lizenzzahlungen

Leitsatz

1. Hat ein Abnehmer von einem Einführer Datenträger erworben und leistet er in diesem Zusammenhang Lizenzzahlungen an einen Dritten, setzt eine Überprüfung gemäß Art. 78 ZK beim Abnehmer hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür voraus, dass sie bei der Einfuhrabgaben(-nach-)erhebung in den Zollwert einfließen.

2. Art. 78 ZK ermächtigt nicht zur Ermittlung statistischer Daten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAE-09751

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 16.12.2011 - 4 K 150/10

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