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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 8 SO 29/11 B ER

Gesetze: SGG § 86b Abs. 2 S. 2; SGB XII § 61 Abs. 1 S. 1; SGB XII § 61 Abs. 3 Nr. 4; SGB XII § 61 Abs. 2 S. 1; SGB XII § 61 Abs. 5 Nr. 4; SGB XII § 63 Abs. 1 S. 1; SGB XII § 65 Abs. 1 S. 2; SGB XII § 43 Abs. 2; ZPO § 114 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Lebt vom Antragsteller 550 m entfernt dessen arbeitslose Tochter, deren zwei Kinder vormittags in Schule und Kindergarten betreut werden, steht eine nahe Angehörige iSv § 63 Abs 1 Satz 1 SGB XII zur Übernahme der hauswirtschaftlichen Versorgung im Umfang eines einmal wöchentlich anfallenden Einkaufs und einer zweimal wöchentlich anfallenden Wohnungsreinigung zur Abdeckung eines täglichen Bedarfs von 13 Minuten bei einer anerkannten Pflegestufe 0 zur Verfügung.

Fundstelle(n):
ZAAAE-09592

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 19.03.2012 - L 8 SO 29/11 B ER

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