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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 417/10 GE EFG 2012 S. 972 Nr. 10

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1

Grunderwerbsteuer: Einheitliches Vertragswerk – Objektive Erkennbarkeit des Zusammenwirkens für den Erwerber

Leitsatz

  1. Der Werkvertrag über die Errichtung eines Gebäudes bildet mit dem Kaufvertrag über den Erwerb des unbebauten Grundstücks kein einheitliches Vertragswerk, das darauf gerichtet ist, dass der Erwerber ein Grundstück mit Bebauung erhält, wenn das Zusammenwirken auf der Veräußererseite für den Erwerber nicht objektiv erkennbar war.

  2. Bei einem intensiven Zusammenwirken auf der Veräußererseite bedarf es nur geringerer äußerer Anzeichen für die Erkennbarkeit dieses Zusammenwirkens.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 802 Nr. 13
EFG 2012 S. 972 Nr. 10
StBW 2012 S. 490 Nr. 11
UVR 2012 S. 137 Nr. 5
IAAAE-09362

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 23.11.2011 - 7 K 417/10 GE

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