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Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen; Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einer technischen Anlage
(1) Bei einem Windpark stellt einerseits jede einzelne Windkraftanlage einschließlich des dazugehörigen Transformators sowie der verbindenden Verkabelung, andererseits die externe Verkabelung sowie die Zuwegung im Regelfall ein jeweils eigenständiges Wirtschaftsgut dar (Bestätigung des NWB JAAAD-84129, Kurzinfo StuB 2011 S. 474). Der Beginn der Abschreibung ist für jedes Wirtschaftsgut eigenständig zu prüfen. (2) Die Abschreibung der Windkraftanlage kann zwar schon vor deren Inbetriebnahme beginnen. Im Falle ihrer Anschaffung ist jedoch erforderlich, dass (Eigen-)Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten auf den Erwerber übergehen und dieser damit das wirtschaftliche Eigentum an der Windkraftanlage erlangt. (3) Sind am Bilanzstichtag nicht alle Einzelkri...