Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 340/10
Gesetze: UStG § 12 Abs. 1, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b
Abgrenzung Vermietungs-Beförderungsleistung bei Überlassung von Draisinen
Leitsatz
Befördern beinhaltet die räumliche Fortbewegung von Personen oder Gegenständen, unabhängig aus welchem Grund sie erfolgt.
Eine Beförderungsleistung kann auch vorliegen, wenn sie aus Gründen der Freizeitgestaltung erfolgt.
Die Überlassung von Draisinen an Gäste beinhaltet keine Beförderungsleistung, auch wenn für die Fahrt eine Begleitperson
gestellt wird.
Der Schwerpunkt der Leistung liegt in dem Überlassen des Beförderungsmittels, damit ist eine Vermietungsleistung gegeben.
Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 1534 Nr. 24
NAAAE-08546