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Steuerrecht | Werbungskosten bei Gruppenreise ins Ausland
Ob die Teilnahme an einer Gruppenreise in das Ausland beruflich veranlasst ist, richtet sich wie bisher danach,
ob das Programm auf die besonderen beruflichen Bedürfnisse der Teilnehmer zugeschnitten ist,
ob der Teilnehmerkreis im Wesentlichen homogen ist und
[i]Allgemeine Pflicht zur Fortbildung genügt nichtob der Arbeitnehmer mit der Teilnahme an der Gruppenreise einer Dienstpflicht nachkommt. Dabei muss der Arbeitnehmer zur Teilnahme an der konkreten Auslandsreise verpflichtet sein; eine allgemeine Verpflichtung zur Fortbildung rechtfertigt nicht den Werbungskostenabzug.
[i]Fachverband als Reiseveranstalter nicht ausreichendSind diese drei Kriterien nicht erfüllt, können die Reisekosten nicht deshalb als Werbungskosten abgezogen werden, weil die Gruppenreise von einem Fachverband angeboten wird, z. B. vom Steuerberater- ...