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Steuerrecht; | kulturelle Dienstleistungen eines Solisten
Der EuGH hat in der Rs. C-144/00 mit Urt. v. wie folgt entschieden: (1) Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates v. zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche stpfl. Bemessungsgrundlage ist dahin auszulegen, dass der Begriff der anderen [...] anerkannten Einrichtungen als Einzelkünstler auftretende Solisten nicht ausschließt. (2) Aus der Überschrift des Art. 13 Teil A dieser Richtlinie als solcher ergeben sich keine Einschränkungen der Möglichkeiten der Steuerbefreiung nach dieser Bestimmung.