Rückwirkende notarielle Berichtigung der Laufzeit eines Gewinnabführungsvertrages - Mustereinspruch
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Ist ein Organschaftsverhältnis auch dann anzuerkennen, wenn der notarielle Gewinnabführungsvertrag für einen Tag weniger als die gesetzliche Mindestlaufzeit (Laufzeit nur bis zum 30.12. anstelle des 31.12. des fünften Kalenderjahrs) beurkundet worden ist und der Notar den Beschluss nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums berichtigt?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
BAAAE-08148