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§ 17 Vorräte
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 2 in der aktuellen Fassung und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden.
1 Überblick
1.1 Regelungsbereich
1IAS 2 zum Vorratsvermögen (inventories) umfasst fast deckungsgleich das Vorratsvermögen nach der HGB-Gliederungssystematik (abgeleitet aus dem Definitionsgehalt von IAS 2.6; Rz 3 sowie Rz 36):
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe,
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen,
fertige Erzeugnisse und Waren.
Ausgenommen aus dem Anwendungsbereich des Standards sind bedingt (IAS 2.2):
biologische Produkte und solche aus landwirtschaftlicher Produktion bis zum Zeitpunkt der Ernte nach IAS 41 (→ § 40 Rz 11);
Finanzinstrumente (→ § 28).
Ausgenommen aus den Bewertungsregeln des Standards sind (IAS 2.3 ff.):
land- und forstwirtschaftliche und mineralische Produkte (Erdöl, Gas, Kohle), soweit die Bewertung zum Netto-Veräußerungspreis (net realisable value; Rz 3) Branchenpraxis ist;
Waren-Broker, soweit sie Bewertungen zum fair value abzüglich Veräußerungskosten vornehmen.
Die Ausnahme für mineralisch...