Leitsatz
Leitsatz:
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Instanzenzug: OLG Düsseldorf, VI-3 Kart 128/09 (V) vom
Gründe
Die - im Rechtsbeschwerdeverfahren zulässige - Rücknahme der Beschwerde durch die Betroffene bewirkt, dass das Verfahren als nicht anhängig geworden anzusehen ist (, WuW/E 3109 -Herstellerleasing II). Die Kosten des Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahrens sind entsprechend dem übereinstimmenden Antrag der Beteiligten gegeneinander aufzuheben.
Fundstelle(n):
HAAAE-07871