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FG Düsseldorf Urteil v. - 4 K 2834/11 AO EFG 2012 S. 1400 Nr. 14

Gesetze: EStG § 38 Abs. 2 Satz 2, SGB IV § 7b, SGB IV § 80 Abs. 1

Arbeitszeitkontenmodell: Zufluss von Arbeitslohn bei Gutschrift auf Zeitwertkonto

Leitsatz

  1. Gutschriften auf einem im Rahmen eines Arbeitszeitkontenmodells für den Arbeitnehmer geführten Zeitwertkonto stellen noch keinen Zufluss von Arbeitslohn dar.

  2. Der Arbeitslohn gilt erst mit der Auszahlung des durch das Guthaben auf dem Konto dargestellten Arbeitslohns als zugeflossen.

  3. Aus der Stellung des Arbeitnehmers als GmbH-Geschäftsführer folgt nichts anderes.

Fundstelle(n):
BBK-KN Nr. -1 (Zuflusszeitpunkt bei Geschäftsführer)
DStR 2013 S. 10 Nr. 4
DStRE 2013 S. 277 Nr. 5
EFG 2012 S. 1400 Nr. 14
EStB 2013 S. 282 Nr. 7
GStB 2012 S. 222 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2012 S. 1488
StBW 2012 S. 584 Nr. 13
TAAAE-07815

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FG Düsseldorf, Urteil v. 21.03.2012 - 4 K 2834/11 AO

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