Arbeitszeitkontenmodell: Zufluss von Arbeitslohn bei Gutschrift
auf Zeitwertkonto
Leitsatz
Gutschriften auf einem im Rahmen
eines Arbeitszeitkontenmodells für den Arbeitnehmer geführten Zeitwertkonto
stellen noch keinen Zufluss von Arbeitslohn dar.
Der Arbeitslohn gilt erst mit
der Auszahlung des durch das Guthaben auf dem Konto dargestellten Arbeitslohns
als zugeflossen.
Aus der Stellung des
Arbeitnehmers als GmbH-Geschäftsführer folgt nichts anderes.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-KN Nr. -1 (Zuflusszeitpunkt bei Geschäftsführer) DStR 2013 S. 10 Nr. 4 DStRE 2013 S. 277 Nr. 5 EFG 2012 S. 1400 Nr. 14 EStB 2013 S. 282 Nr. 7 GStB 2012 S. 222 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2012 S. 1488 StBW 2012 S. 584 Nr. 13 TAAAE-07815
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Online-Dokument
FG Düsseldorf, Urteil v. 21.03.2012 - 4 K 2834/11 AO
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