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Bilanzierung | Beim Kauf einer Vertragsarztpraxis besteht kein weiteres immaterielles Wirtschaftsgut neben dem Praxiswert
Beim Erwerb einer Vertragsarztpraxis ist neben dem erworbenen Praxiswert kein weiteres selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut in Form des „mit einer Vertragsarztzulassung verbundenen wirtschaftlichen Vorteils” vorhanden. Dies gilt auch für die Übernahme sog. „Abrechnungspunkte”.
Wiechers, Geschäfts- oder Firmenwerte im Handels- und Steuerrecht – Vergleich HGB, EStG und IFRS, BBK 15/2011 S. 735 NWB SAAAD-87603.