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FG Köln 26.1.2012 6 K 4538/07, BBK 8/2012 S. 354

Bilanzierung | Beim Kauf einer Vertragsarztpraxis besteht kein weiteres immaterielles Wirtschaftsgut neben dem Praxiswert

Beim Erwerb einer Vertragsarztpraxis ist neben dem erworbenen Praxiswert kein weiteres selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut in Form des „mit einer Vertragsarztzulassung verbundenen wirtschaftlichen Vorteils” vorhanden. Dies gilt auch für die Übernahme sog. „Abrechnungspunkte”.

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